Wahlinformationen für Menschen mit Behinderungen in Wien

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, findet die Europawahl 2024 statt. Wir informieren darüber, welche Möglichkeiten es für Menschen mit Behinderung gibt, an der Wahl teilzunehmen. Die Stimme kann entweder im Wahllokal persönlich, per Briefwahl,  vor der mobilen Wahlkommission bzw. in einer Heil- und Pflegeanstalt  abgegeben werden.

Wählen im Wahllokal

Bei der Europawahl 2024 gibt es viele neue und barrierefrei erreichbare Wahllokale. Bitte prüfen Sie rechtzeitig die Adresse Ihres zuständigen Wahllokals. Die Adresse finden Sie in der “Amtlichen Wahlinformation” oder im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen. Ist Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar, können Sie mit einer Wahlkarte in einem beliebigen (barrierefrei erreichbaren) Wahllokal in ganz Österreich wählen.

Telefonische Auskünfte über die Standorte und die Barrierefreiheit der Wiener Wahllokale erhalten Sie beim Stadtservice (Telefon 01/4000-4001).

Für die Stimmabgabe im Wahllokal nehmen Sie bitte unbedingt ein Identitätsdokument  (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) mit. Besitzen Sie eine Wahlkarte, müssen Sie diese auch bei einer Wahl in einem Wahllokal unbedingt mitnehmen.

Alle Personen, die den Stimmzettel im Wahllokal nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, haben die Möglichkeit, sich von einer von ihnen selbst durch Worte oder Zeichen bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen zu lassen.

Wählen per Briefwahl

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen. Beachten Sie dabei die folgenden Schritte:

Schritt 1:               Nehmen Sie aus dem Überkuvert das Informationsblatt und die Wahlunterlagen heraus (der Stimmzettel und das Wahlkuvert befinden sich in der Wahlkarte).

Schritt 2:               Füllen Sie den Stimmzettel aus und legen Sie diesen anschließend in das kleine Wahlkuvert. Legen Sie dann das verschlossene kleine Wahlkuvert in die Wahlkarte.

Schritt 3:               Bestätigen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie den amtlichen Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.

Schritt 4:               Jetzt müssen Sie die Wahlkarte nur noch verkleben und per Post, per Bot*in oder persönlich an die Bezirkswahlbehörde übermitteln. Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

 Unter www.wien.gv.at/wahlen finden Sie ein Video, das anschaulich zeigt, wie die Briefwahl funktioniert.

Wählen vor einer mobilen Wahlkommission

Wenn Sie den Besuch einer mobilen Wahlkommission wünschen, stellen Sie bitte einen „Wahlkartenantrag inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission“.

Haben Sie bereits eine Wahlkarte erhalten, benötigen aber zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie werden dann am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr von einer mobilen Wahlkommission besucht. Der Besuch erfolgt unter besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Privatsphäre. Die geheime Ausübung Ihres Wahlrechts wird ebenso sichergestellt. Wenn Sie beim Antrag eine Telefonnummer angeben, werden Sie vom Wahlreferat genauer über den voraussichtlichen Besuchszeitpunkt informiert.

Wie bei der Wahl im Wahllokal müssen Sie auch beim Besuch der mobilen Wahlkommission Ihre Identität nachweisen (z. B. mit einem Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Wählen in einer Heil- oder Pflegeanstalt

Wenn Sie sich in einer Heil- oder Pflegeanstalt befinden und eine Wahlkarte benötigen, sprechen Sie bei Bedarf die Mitarbeiter*innen dieser Einrichtung darauf an! Sie können Ihnen bis zum 5. Juni 2024 bei der schriftlichen Beantragung einer Wahlkarte helfen.

Wenn Sie es wünschen, können Sie am Wahltag von einer mobilen Wahlkommission am Bett besucht werden. Geben Sie auch diesen Wunsch bitte den Mitarbeiter*innen Ihrer Heil- oder Pflegeanstalt bekannt, damit der Besuch der mobilen Wahlkommission organisiert werden kann.

Beantragung einer Wahlkarte

 Einen Wahlkartenantrag können Sie bis zum 5. Juni 2024 schriftlich (online unter www.wien.gv.at/wahlkarte oder per Brief, E-Mail, Fax) oder bis zum 7. Juni 2024, 12 Uhr, persönlich beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes stellen.  Für jeden Bezirk gibt es ein eigenes Wahlreferat. Es befindet sich an der Adresse des Magistratischen Bezirksamtes oder in der Außenstelle des Bezirksamtes.

Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich!

Wenn Sie Ihren Wahlkartenantrag dem zuständigen Wahlreferat nicht selbst übermitteln können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Sie müssen Ihren Wahlkartenantrag jedoch vorher unbedingt persönlich unterschreiben.

Antrag auf amtswegige (automatische) Ausstellung von Wahlkarten

Ist Ihnen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht möglich, können Sie auch die amtswegige Ausstellung von Wahlkarten beantragen. In diesem Fall wird Ihnen bei jeder im Antrag von Ihnen angegebenen Wahl automatisch (ohne weiteren Antrag) eine Wahlkarte zugesendet.

Auf Wunsch sendet Ihnen das Wiener Wahlservice (MA 62, 1082 Wien, Lerchenfelder Straße 4, Telefon 01/4000-89420) auch gerne ein entsprechendes Antragsformular per Post zu. Das Formular zum Download finden Sie auch unten bei den Links.

Weitere Informationen rund um die Europawahl 2024 finden Sie hier:

Kleine Wiener Wahlhilfe

Kleine Wiener Wahlhilfe – Leichter Lesen

Formular – Antrag auf amtswegige (automatische) Ausstellung von Wahlkarten