Klimaklage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Fall „Müllner v Austria“, der die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels thematisiert, hohe Priorität eingeräumt. Diese Entscheidung beschleunigt die Bearbeitung des Falls und unterstreicht seine Dringlichkeit.

Mex M., ein Mensch mit Multipler Sklerose (MS), leidet unter dem Uhthoff-Phänomen, bei dem sich seine Symptome bei Temperaturen über 25 °C verschlimmern. Dies zwingt ihn oft zur Nutzung eines Rollstuhls. Im Frühjahr 2021 reichte seine Anwältin Michaela Krömer, bekannt für ihre Arbeit im Bereich Klimarecht, eine Beschwerde beim EGMR in Straßburg ein. Die Beschwerde macht die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels deutlich und fordert Maßnahmen von der österreichischen Regierung zum Schutz von Menschen wie Mex M.

Am 1. Juli 2024 gab der EGMR in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Fall „Müllner v Austria“ den Status „hohe Priorität“ erhält. Diese Einstufung betont die Dringlichkeit und fundamentale Bedeutung des Falls für die Menschenrechte und den Klimaschutz. Es ist ungewöhnlich, dass ein Fall derart vorrangig behandelt und dies öffentlich kommuniziert wird.

Die österreichische Regierung hat nun bis zum 20. September Zeit, eine Stellungnahme abzugeben und konkrete Fragen des EGMR zu beantworten.

Diese Entscheidung des EGMR könnte weitreichende Auswirkungen auf die Anerkennung und den Schutz von Menschenrechten im Kontext des Klimawandels haben.