Treffen von Selbsthilfegruppen wieder möglich
Ab dem 15. März dürfen sich Selbsthilfegruppen wieder persönlich treffen. Bei den Zusammenkünften müssen FFP2-Masken getragen, zudem ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Im Rahmen der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 15. März 2021) sind Treffen von Selbsthilfegruppen unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:
- Treffen können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
- Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.
- Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Negativer Testnachweis Voraussetzung für Nutzung des erweiterten Angebots
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Links
- COVID-19-Risikogruppen-Verordnung
- COVID-19-Impfplan (Stand 12.3.2021)