Therapie bei aktiver schubförmiger Multipler Sklerose

Krankheitsmodifizierende Therapien werden in die Therapie der leichten/moderaten und die Therapie der (hoch-)aktiven schubförmigen MS unterschieden, da die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) bislang (Stand 2018) fünf krankheitsmodifizierende MS-Therapien aufgrund ihrer Risikoprofile eingeschränkt zugelassen hat. Eingeschränkt bedeutet in allen fünf Fällen, dass die jeweilige Therapie ausschließlich (schub-)aktiven Krankheitsverläufen vorbehalten ist.

Die Diagnose aktive oder hochaktive schubförmige MS erfolgt durch spezialisierte Neurologen und Neurologinnen. Werden die folgenden Kriterien erfüllt, übernehmen die Krankenversicherungsträger die Kosten der Behandlung mit Cladribin (Tabletten in gewichtsangepasster Dosierung für 14 Tage im Jahr 1 und Jahr 2), Fingolimod (Hartkapsel einmal täglich) bzw. Natalizumab (intravenöse Infusionen alle vier Wochen):

  • Bisheriger Krankheitsverlauf: wenn trotz Basistherapie innerhalb der letzten 12 Monate ein Schub aufgetreten ist.
  • MRT-Befund: mindestens eine Kontrastmittel anreichernde Läsion und/oder mindestens neun T2-hyperintense Läsionen in der kranialen MRT.
  • Die Patienten und Patientinnen sind vor Therapiebeginn in das dafür vorgesehene Therapieregister der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) aufzunehmen.

Bei den Indikationen für die Behandlung der aktiven schubförmigen MS besteht zwischen den Ausführungen des Erstattungskodex (EKO), herausgegeben vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, und der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) der folgende Unterschied: Laut EKO erfolgt grundsätzlich keine Kostenübernahme bei bislang untherapierten Patientinnen und Patienten mit rasch fortschreitender schubförmig verlaufender MS, definiert durch zwei oder mehr Schübe mit Behinderungsprogression in einem Jahr. In diesen Fällen müssen individuelle Lösungen zur bestmöglichen Krankheitskontrolle herangezogen werden.

Durch die Verfügbarkeit hochwirksamer Arzneimittel änderten sich die Therapieziele. Angestrebt wird die bestmögliche Krankheitskontrolle, definiert als „Freiheit von klinisch-neurologischer und in der MRT messbarer Krankheitsaktivität“ („NEDA“). Da die höhere Wirksamkeit der Medikamente in der Regel mit vermehrten Nebenwirkungen verbunden ist, kommt der Nutzen-Risiko-Abwägung besondere Bedeutung zu.

Quelle: Österreichische Multiple Sklerose Bibiliothek (ÖMSB)