Verlängerung der Risikogruppenfreistellung bis 30. Juni 2022 – nicht darüber hinaus
RISIKOFREISTELLUNG Verlängerung der Risikogruppenfreistellung bis 30. Juni 2022 Die Risikogruppenfreistellung gem. § 735 ASVG war zuletzt bis 31.5.2022 befristet. Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit vom 27. Mai 2022 (BGBl II 200/2022) wurde der Zeitraum für mögliche Freistellungen bis 30. Juni 2022 verlängert. Der maximale Geltungszeitraum wurde damit vorerst ausgeschöpft. Eine weitere Verlängerung über den 30. Juni 2022 hinaus ist im Verordnungsweg nicht mehr möglich,