Fernunterricht für Angehörige aus der COVID-19-Risikogruppe
Fernunterricht für Angehörige aus der COVID-19-Risikogruppe Im Schuljahr 2020/21 besteht für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören bzw. für die steigende Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellen, weiterhin die Möglichkeit des Fernunterrichts. Voraussetzung für das sogenannte distance leraning ist ein ein ärztliches Attest. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag den Informationsstand zum